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Liegenschaftsvermessung
 
Liegenschaftsvermessung
Im Land Sachsen-Anhalt unterliegt die Ver- messung von Liegenschaften grundsätzlich den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVermIng).

Durch eine Liegenschaftsvermessung werden die Grenzen eines Flurstücks amtlich festgestellt oder das Flurstück in zwei oder mehrere Teile von Amts wegen zerlegt.

Als Liegenschaftsvermessungen werden folgende Arbeiten angesehen:
  • Grenzfeststellung (Mittels einer Grenz- feststellung wird die im Liegenschafts- kataster nachgewiesene Flurstücksgrenze in die Örtlichkeit übertragen)
  • Zerlegung (Bei der Zerlegung wird ein Flurstück in zwei oder mehrere selbst- ständige Flurstücke vermessungstechnisch aufgeteilt)
  • Sonderung (Eine Sonderung ist eine spezielle Art der Zerlegung. Hierbei wird das Flurstück vorerst nur auf dem "Papier" erstellt und zu einem späteren Zeitpunkt örtlich vermessen und ggf. die Grenzen abgemarkt)
 
  • Verschmelzung (Die Ver- schmelzung ist die geometrische Zusammenfassung benachbarter Flurstücke, die sowohl örtlich als auch wirtschaftlich eine Einheit bilden und demselben Eigentümer gehören)
  • Gebäudevermessung (Bei einer Gebäudevermessung wird ein neu errichtetes Gebäude bzw. ein Anbau vermessungstechnisch erfasst)

Neben den Liegenschaftsvermessungen gehört es auch zum Aufgabengebiet eines ÖbVermIng Flurstücksbestimm- ungen ohne Liegenschaftsvermessung durchzuführen sowie Auszüge und Auskünfte aus dem Liegenschaftsbuch und der Liegenschaftskarte den Bürgern bereit zu stellen.

Beurkundungen im Rahmen der öffent- lichen Bestallung gehören ebenfalls hierzu.